Versicherungsschutz für Ihr Umzugsgut
Eine zusätzliche Umzugsgutversicherung spart im Schadensfall Nerven und Ihren Geldbeutel. Sofern Sie nicht mit einem AMÖ-Spediteur umziehen, sollten Sie sich das Unternehmen genau ansehen.
Vorsicht vor unseriösen Umzugsunternehmen!
Umzug Berlin 3 Mann + LKW 75,00€ Paketpreis!
Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte "Sprinter-Klasse") unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.
Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere. Mit etwas Pech bleiben Sie bei einem Schaden auf den entstandenen Kosten sitzen.
Umzüge in Eigenregie?
So genannte "Do it yourself Umzüge" sparen zwar Kosten, allerdings nur auf den ersten Blick.
Wenn Sie in Eigenregie und mit der Hilfe von Verwandten und Freunden umziehen, haben Sie keinen Versicherungsschutz. In einem Schadensfall müssen Sie sich entweder bei den Helfern schadlos halten, da auch die private Haftpflicht der Helfenden hier nicht einspringt (wer will aber die Helfer auch noch finanziell zur Rechenschaft ziehen, man ist ja eigentlich dankbar und möchte die Freundschaft oder das gute Verhältnis nicht belasten) oder den Schaden selbst tragen müssen, da auch die eigene Hausratversicherung im Normalfall diese Fälle ausschließt.
Sollte also der teure neue Fernseher beim Tragen herunterfallen und in Scherben enden, werden Sie wohl aus dem eigenen Geldbeutel ein neues Gerät kaufen müssen.
Wenn Sie mit unserem Unternehmen umziehen, müssen Sie sich um Ihren Hausrat keine Sorgen machen.
ROGGAN Umzüge und kompetentes Umzugspersonal
Unsere Umzugsteams arbeiten sorgfältig und gewissenhaft, sodass sich keine Schäden einstellen dürften, insbesondere, wenn unser Packservice genutzt wird. Schäden an von Ihnen selbst verpacktem Gut sind lt. § 451 g Handelsgesetzbuch grundsätzlich nicht gedeckt.
Wir als AMÖ-Spediteur sind Unternehmer gemäß dem Güterkraftverkehrsgesetz. Das bedeutet, wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden ausgleicht, für die wir verantwortlich wären. Unser Unternehmen arbeitet hier mit der Schunck Group zusammen. Diese - für Sie kostenlose - "automatische" Versicherung ist die so genannte Grundhaftung.
Grundhaftung für Umzugsgut
620,00 € pro Kubikmeter Umzugsgut
Bei Umzügen beträgt diese Grundhaftung 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt, die in unserem Verantwortungsbereich einträten. Alles Nähere hierzu finden Sie in unseren Haftungsbedingungen bzw. durch unsere Umzugsberater.
Wichtig bei der Grundhaftung:
Die Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert des Umzuggutes. Sie ersetzt keine Schäden, die wir trotz der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden könnten, die also aufgrund so genannter "unabwendbarer Ereignisse" einträten (zum Beispiel Fahrzeugverlust durch Brand in einem Straßentunnel, die Verursachung eines Unfalls durch eine Dritten, der nicht festgestellt werden kann und bei bei dem das Möbeltransportfahrzeug und die Ladung beschädigt werden, Unfall durch Blitzeis oder ähnliche Fälle).
Zusätzliche Umzugsguttransportversicherung?
Haben Sie das Gefühl, dass die Versicherungshöhe der Grundhaftung nicht ausreicht, benötigen Sie eine zusätzliche Umzugsguttransportversicherung, die wir gerne für Sie in der jeweils erforderlichen Höhe bei der "Allianz" abschließen.
Mit einer Umzugstransportversicherung kann ein höherer Wert versichert werden als bei der Grundhaftung, es kann der Hausrat nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Wiederbeschaffungswert versichert werden.
Wenn sie wider Erwarten doch einmal Schäden beim Umzug feststellen, halten Sie unbedingt die Fristen zur Schadensreklamation ein.
Ihr Umzugsberater wird Sie ausführlich über die Grundhaftung informieren.
Die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung deckt auch Schäden, die durch das so genannte "unabwendbare Ereignis" eintreten. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Wertangabe. Sie kann entweder zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) oder zum Zeitwert des Hausrates abgeschlossen werden.
Möbel und technische Einrichtungsgegenstände verlieren rapide an Wert. Viele Umziehende überschätzen den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Um bei einem Verlust des Hausrates nicht hohen materiellen Schaden zu erleiden, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzliche Umzugsguttransportversicherung zum Wiederbeschaffungswert (auch "Neuwertversicherung" genannt). Die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.
Die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung deckt aber immer nur den tatsächlichen Schaden. Immaterielle Werte können nicht ersetzt werden. Es zählt der tatsächliche Wert des beschädigten Gutes. Schäden an Gegenständen, die Sie selbst verpackt haben, können auch durch die Transportversicherung nicht ersetzt werden.
Kunstgegenstände, Antiquitäten und ähnliches können gesondert versichert werden.
Wichtige Fristen
Wenn es beim Umzug zum Schaden kommt, sind unbedingt die Fristen einzuhalten.
Kommt es zu Schäden, ist es wichtig die Fristen für die Schadensmeldung einzuhalten. Am besten ist, nach dem Entladen des Lkw und dem Einräumen der Möbel erst einmal tief durchzuatmen. Nehmen Sie sich die Zeit, mit dem Teamleiter der Umzugsmannschaft einmal in aller Ruhe durch die neue Wohnung zu gehen und sich alles genau anzusehen. Vermerken Sie Reklamationen gleich auf dem Arbeitsschein bzw. dem gesonderten Abnahmeprotokoll. Auf dem Abnahmeprotokoll vermerkte Schäden gelten als uns gemeldet. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Scheines geben.
Für weitere Schäden gilt:
Offen ersichtliche Schäden müssen uns spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich angezeigt werden. Der Schaden ist zu beschreiben ("Esszimmertisch beschädigt" reicht also nicht, "Kratzer im Tischbein des Esszimmertisches" beschreibt den Schaden). Der Gesetzgeber hat die Schriftform vorgesehen. Telefonische Schadensmeldungen reichen also nicht!
Für so genannte "verdeckte", also nicht offen ersichtliche Schäden gilt, dass der Schaden spätestens 14 Tage nach dem Umzug angezeigt sein muss. Es gelten die gleichen formalen Kriterien wie bei den offen ersichtlichen Schäden.
Die Fristen gelten für Schadensreklamationen sowohl, wenn Sie eine Transportversicherung abgeschlossen haben, als auch, wenn Sie sich nur auf unsere Grundhaftung verlassen. Werden die Fristen überschritten, wird die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen. Die Aufnahme der Schäden auf dem Arbeitsschein ist eine Tatsachenfeststellung, sie stellt keine Schuldanerkenntnis unsererseits dar.
Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie vor dem Umzug sorgsam die Versicherungsbedingungen lesen. In aller Regel ist bei Umzügen der Hausrat zwar für einen gewissen Zeitraum am alten und am neuen Wohnort versichert, nicht jedoch während des Umzuges selbst. Bei einem Schaden hilft in diesen Fällen unsere Transportversicherung.