Halteverbot für Ihren Umzug – ROGGAN Umzüge in Berlin

Das Aufstellen der Schilder für eine Halteverbotszone ist genehmigungspflichtig.

Ein Halteverbot erleichtert dem Umzugsunternehmen die Arbeit und garantiert Ihnen einen geordneten Umzug! Auf Wunsch beantragt unser Umzugsservice aus Berlin an der Be- und / oder Entladestelle ein Halteverbot. So können Sie, wenn die Verkehrs- und Parkplatzsituation dies erfordert, sicherstellen, dass wir am Umzugstag den nötigen Platz für unser(e) Umzugsfahrzeug(e) bekommen. Um die entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Behörden und das Aufstellen und Entfernen der Schilder gewährleisten zu können, benötigen wir eine Vorlaufzeit von circa einer Woche innerhalb Berlins, circa zwei Wochen innerhalb Deutschlands.

Halteverbot und der organisatorische Ablauf für Ihren Umzug

Halteverbotszone – Wann? – Wo?

  • Bitte teilen Sie uns mit, wann und wo Sie eine Beschilderung für Ihren Umzug wünschen!
  • Wir kümmern uns in Ihrem Namen bei der zuständigen Behörde um die Anmeldung der Halteverbotszone.
  • Unsere Umzugs-Experten aus Berlin richten das Halteverbot ein und stellen die Halteverbotsschilder auf. Zum vereinbarten Zeitpunkt bauen wir die Schilder wieder ab.

Gebühren für das Halteverbot

Die Gebühren für das Einrichten eines Haltverbots für die Dauer Ihres Umzugs richten sich nach der für die Genehmigung zuständigen Behörde, die Kosten sind abhängig vom Ort der Aufstellung. Sollte am Umzugstag dennoch im Bereich des Halteverbots geparkt und somit die Arbeit unseres Umzugsunternehmens aus Berlin behindert werden, haben wir die Möglichkeit, die Polizei zu informieren. Auf Kosten des Halters wird dann eine Umsetzung des störenden Fahrzeuges veranlasst. Somit ist für den sicheren Ablauf des Umzugs gesorgt!

Halteverbotszone

Martin Roggan Transporte GmbH

Alt-Kaulsdorf 18
12621 Berlin

Telefon: 030 / 55 69 75 - 0
Telefax: 030 / 55 69 75 - 40

Montag - Freitag: 07:00 - 17:00 Uhr

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